Allgemeine Geschäftsbedingungen - Busreisen

Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen

Die beschriebenen Reisen werden Ihnen angeboten von:

Autobus Stephany S.àr.l.

5, Z.I. In den Allern

L-9911 Troisvierges

H.R. Luxemburg: B 93.365

Matrikel: 1978 2401 928

MwSt. – ID: LU10983812

Niederlassungsermächtigungen: 00102779/8 und 00102779/9.

Hiernach auch der "Veranstalter" oder "Reiseveranstalter" genannt.

1.1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt „AGB“) gelten für alle vom Veranstalter organisierten Reisen. Sie bilden gemeinsam mit der Reiseanmeldung, der Reisebestätigung und sämtlichen Reiseunterlagen des Veranstalters den Reisevertrag.

1.2. Unsere Leistungen umfassen die in unserer Broschüre beschriebenen Busreisen, sowie Reisen die wir als kombinierte Bus- und Flugreisen anbieten.

1.3. Die vorliegenden AGBs, gemeinsam mit den Reiseunterlagen sind maßgebend und haben Vorrang vor jeglichen davon abweichenden mündlichen Nebenabreden und Vereinbarungen.

Artikel 2: Abschluss des Reisvertrags

2.1. Mit der Buchung/Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisvertrags an und bestätigt die Anwendung der vorliegenden AGBs.

2.2. Eine Reiseanmeldung des Kunden kann entweder auf schriftlichem Wege, per E-Mail, per Telefon oder online, über unsere Internetseite www.stephany.lu erfolgen. Im Falle einer reinen Onlinebuchung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde, insofern es sich um einen Verbraucher handelt, gemäß Artikel L.222-9 des Verbraucherschutzgesetzes, über ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen, nach erfolgter Buchung, verfügt.

2.3. Der Kunde erhält daraufhin eine Reisebestätigung an die von ihm beim Buchungsvorgang angegebene E-Mail-Adresse, beziehungsweise auf postalischem Weg oder durch persönliche Übergabe in unserer Agentur, bei Buchungen per Telefon.

2.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags einseitig zu ändern insofern es sich um Anpassungen von geringer Tragweite handelt und der Veranstalter dem Reisenden diese Änderung klar, verständlich und sichtbar, auf einem dauerhaften Datenträger, übermittelt.

Artikel 3: Online Buchung

3.1.  Damit Sie sich zu einer Reise über unsere Website einschreiben können, benötigen wir von Ihnen einige personenbezogene Daten, die wir dazu nutzen, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, Ihnen die Reiseunterlagen zukommen zu lassen und die Reise zu organisieren.

3.2.  Die uns übermittelten Informationen werden durch uns erfasst, aktualisiert und gespeichert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass gewisse persönliche Daten für uns unerlässlich sind, um einen reibungslosen Service gewährleisten zu können. Die Details zu unserer Datenschutzpolitik entnehmen sie bitte der Datenschutzerklärung in Artikel 22.

Artikel 4: Zahlung

4.1. Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises für jeden Reisenden zu leisten. Der restliche Preis ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Reise auf eines unserer angegebenen Bankkonten zu entrichten.

4.2. Bei Tagesfahrten oder im Falle einer kurzfristigen Anmeldung kurz vor Reisebeginn (d.h. weniger als 7 Tage vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis, sofort nach erfolgter Reisebestätigung, fällig.

4.3. Sollte der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht innerhalb der vorgesehenen Frist nachkommen, so ist der Veranstalter dazu berechtigt, nach erfolgter Inverzugsetzung, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Reiserücktrittskosten zu belasten (siehe Artikel 8.3.).

Artikel 5: Leistungsumfang

5.1. Unsere Leistung beinhaltet, insofern durch uns nicht ausdrücklich anders angegeben:

• Die Reise in einem bequemen und modern ausgestatteten Reisebus. Die Platzwahl ist frei. Besondere Platzwünsche der Reisenden versucht der Veranstalter, insofern möglich, zu erfüllen. Den Vorzug erhalten in diesem Zusammenhang körperlich eingeschränkte Menschen, unabhängig von der Reihenfolge der Anmeldung;

• Die Unterbringung in den ausgewählten Hotels, einschließlich der beschriebenen Mahlzeiten. Getränke, Artikel aus der Minibar, die Nutzung etwaiger Wellness- und anderer Angebote des Hotels sind in der Regel nicht inbegriffen, es sei denn sie wären ausdrücklich als solche in unseren Angeboten ausgewiesen;

• Die örtlichen Taxen (z.B. Kurtaxen) und Bediengelder des Hotels.

• Die in unserer Broschüre beschriebenen Ausflüge und Besichtigungen mit Reiseführern;

• Alle im Reiseprogramm vorgesehenen Flüge, Transporte und Schiffsüberfahrten.

5.2. Alle Details zur Reise (Unterbringung, Ausflüge, etc.) sind in unserer Broschüre detailliert beschrieben. Nicht ausdrücklich in unserem Reiseprogramm ausgewiesene Leistungen sind ausschließlich durch den Reisenden zu tragen.

Artikel 6: Informationsmaterial

6.1. Die Angaben in unsere Reisebroschüre und auf unserer Internetseite sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend.

6.2. Für Druck/Schriftfehler sind wir jedoch nicht verantwortlich. Gleiches gilt für Texte, Kataloge, Beschreibungen, Bilder und Faltblätter die uns von Dritten (Hotelbetreiber, Tourorganisatoren, etc.) zur Verfügung gestellt werden.

Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Illustrationen in unserer Broschüre (z.B. Fotos der Hotelzimmer) von den aktuellen Begebenheiten geringfügig abweichen können. Auch kurzfristige Änderungen des Reisablaufs können aufgrund äußerer Einflüsse oder örtlicher Begebenheit auftreten. Wir bitten in diesem Zusammenhang um Ihr Verständnis.

Artikel 7: Preisänderungen

7.1. Die Preise sind in unserer Reisebroschüre und auf unserer Internetseite ausgewiesen und beinhalten alle im Reiseprogramm ausgewiesenen Leistungen.

7.2.  Für Pauschalreisen behalten wir uns das Recht vor unsere Preise spätestens 20 Tage vor Reiseantritt zu erhöhen (in diesem Falle steht es dem Kunden auch zu eine entsprechende Preisminderung zu verlangen, falls die Gegebenheiten dafür vorliegen), insofern belegbare Gründe, wie beispielsweise Preisänderungen des Treibstoffes, Flughafen-, oder Hafengebühren, Kurtaxen, oder Wechselkursschwankungen, vorliegen, die dem Reisenden mitgeteilt werden.  Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, steht es dem Kunden frei vom Vertrag zurückzutreten, gemäß den Bedingungen von Artikel 8.

Artikel 8: Rücktritt des Kunden

8.1. Sollte einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise (mit Ausnahme einer Preiserhöhung von weniger als 8 %) vor Beginn der Reise, im Vergleich zum gebuchten Angebot, erheblich geändert haben, hat der Kunde das Recht, ohne Kosten und ohne Erhebung von Stornogebühren vom Reisevertrag zurückzutreten und erhält eine vollumfängliche Erstattung aller von ihm bereits getätigten Zahlungen.

8.2. Sollte der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten (außer in dem in Artikel 8.1. vorgesehenen Fall) ist der Veranstalter dazu berechtigt, einmalige Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,- € bei Tagesreisen und 25,- € bei Mehrtagesfahrten zu berechnen. Bei Buchungen von Veranstaltungs-/Eintrittskarten, und Versicherungen, sind diese komplett durch den Kunden zu entrichten, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden kann.

8.3. Bei einer Stornierung der Reise mehr als 3 Monate vor dem geplanten Antritt der Reise sind zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr (siehe Artikel 8.2.) und gegebenenfalls den Eintrittskarten und Versicherungen keine weiteren Stornogebühren fällig. Sollte die Reise weniger als 3 Monate vor dem geplanten Antritt storniert werden, sind Stornogebühren in Höhe der Kosten zu entrichten die dem Reiseveranstalter gegenüber Dritten entstehen bzw. Stornogebühren die dem Reisepreis entsprechen, abzüglich der Kosteneinsparungen und den durch die erneute Verfügbarkeit der Reise generierten Einkünfte, gemäß Artikel L. 225-10 des Verbraucherschutzgesetzes.        

Abweichend von Artikel 8.3. ist bei Nichtantritt der Reise, Abmeldung am Reisetag selbst oder Ausschluss aus triftigem Grund, 100 % des Reisepreises fällig, ohne dass der Kunde Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder Entschädigung hat.

8.4. Die in Artikel 8.3. aufgeführten Stornogebühren sind nicht fällig und der Reisepreis ist dem Reisenden, spätestens 14 Tage ab der Auflösung des Vertrags, zu erstatten wenn im Zielgebiet der Reise oder in unmittelbarer Umgebung außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände aufgetreten sind, die einen wesentlichen Einfluss auf die Durchführung der Reise oder den Transport der Reisenden in das Zielgebiet haben. Entschädigungsansprüche gegen den Reiseveranstalter sind in diesem Falle ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 9: Reisemängel

9.1. Wenn im Verlauf der Reise eine oder mehrere wesentliche Vertragsleistungen, durch den Reiseveranstalter, nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ohne dass dies in einem schuldhaften Verhalten des Reisenden begründet ist, so bietet der Reiseveranstalter, insofern dies möglich sein sollte und keine unverhältnismäßigen in Anbetracht der Schwere des Reisemangels und den Wert der betroffenen Reiseleistung mit sich bringt, dem Reisenden eine zumindest gleichwertige Ersatzleistung an. Im Falle einer minderwertigen Leistung wird der Preisunterschied zwischen der ursprünglich angebotenen und der tatsächlich erbrachten Leistung von dem zu zahlenden Reisepreis in Abzug gebracht. Im Falle einer höherwertigen Leistung übernimmt der Reiseveranstalter den Aufpreis.

Sollte es für den Reiseveranstalter unmöglich sein eine Ersatzleistung anzubieten, oder sollte der Kunde, aus triftigen Gründen die Änderungen ablehnen, ist der Veranstalter dazu verpflichtet, dem Kunden, auf dessen Verlangen, seine Rückkehr, mit einem gleichwertigen Transportmittel, zu ermöglichen, ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden.

9.2. Sollte ein Reisemangel die Durchführung der Reise maßgeblich stören und der Veranstalter diesen nicht innerhalb einer vernünftigen durch den Reisenden festgelegten Frist beheben, sowie in den durch das Verbraucherschutzgesetz vorgesehenen Fällen, ist der Kunde dazu berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen und gegebenenfalls gemäß Artikel 225-12 des Verbraucherschutzgesetzes, den Reisepreis zu mindern/Schadenersatz zu verlangen.

9.3. In jedem Falle ist der Reisende dazu verpflichtet den Veranstalter unverzüglich über nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachte Reiseleistungen zu informieren. In Ermangelung einer Mängelanzeige oder verspäteter Anzeige steht dem Reisenden kein Anspruch auf Herabsetzen des Reisepreises oder Schadenersatz zu.

Artikel 10 : Rücktritt des Veranstalters

10.1. Der Veranstalter ist jederzeit dazu berechtigt, vor Beginn der Reise, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht in diesem Falle und insofern der Rücktritt nicht vom Kunden verschuldet ist, ein Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises zu. Alle geleisteten Zahlungen werden in diesem Falle, innerhalb von 10 Tagen, erstattet.

10.2. Schadenersatzansprüche aufgrund eines Rücktritts des Veranstalters sind in den nachfolgenden Fällen ausgeschlossen:

• Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl gemäß Artikel 16: Der Kunde wird in diesem Falle schriftlich über die Annullierung der Reise informiert;

• Annullierung aufgrund höherer Gewalt d.h. per Definition infolge anormaler, unvorhersehbarer und gegenüber dem sich darauf Berufenden äußeren Umständen, die trotz aller Gewissenhaftigkeit nicht verhindert werden konnten, sowie in dem in Artikel 8.5. vorgesehenen Fall.

Artikel 11: Umbuchungen durch den Reisenden

11.1. Umbuchungen und Änderungen die der Reisende nach Vertragsabschluss wünscht, werden vom Veranstalter, nach Möglichkeit und auf Kosten des Reisenden, entsprechend umgesetzt.

11.2. Der Reisende hat das Recht sich, mittels Benachrichtigung an den Veranstalter mindestens 7 Tage vor Reisebeginn, durch eine andere Person ersetzen zu lassen die sämtliche Bedingungen erfüllt um die Reise antreten zu können und der Veranstalter der Übertragung nicht aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen gesetzliche, reglementarische oder behördliche Anordnungen, widerspricht. Die Person auf die die Reise übertragen wurde sowie der Zedent haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Reisepreises, sowie für jegliche zusätzlichen dem Veranstalter, aufgrund der Übertragung der Reise, tatsächlich entstandenen oder entstehenden Auslagen und Kosten.

Artikel 12: Vermittelte Leistungen / Tickets

12.1. Für Leistungen die in unserer Broschüre, den Reiseunterlagen und anderen Informationsquellen (z.B. unsere Internetseite) als vermittelte Leistungen ausgewiesen sind, ist unsere Haftung lediglich auf die Hauptpflichten aus dem Vermittlungsvertrag beschränkt und erstreckt sich in keinem Falle auf die vermittelte Leistung selbst.

12.2. Eintrittskarten, Flugtickets und andere Unterlagen werden dem Kunden durch den Busfahrer bzw. gemeinsam mit den Reiseunterlagen ausgehändigt. Bei Verlust dieser Unterlagen durch den Kunden übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung.

Artikel 13: Ausweisdokumente, Visapflichten

13.1. Der Veranstalter informiert die Kunden, insofern diese ihren Wohnsitz in einem EU-Staat haben, vor Reiseantritt, über die im Reisezielland (und etwaiger Transitländer) geltenden Einreiseregelungen sowie Ausweis-, Visapflichten und gesundheitsbehördlichen Verpflichtungen.

13.2. Der Kunde ist jedoch selbst dafür verantwortlich diese Reiseunterlagen sowie seine Ausweisdokumente in gültiger Form mit sich zu führen und ggf. die erforderlichen Impfungen und Untersuchungen nachweislich durchführen zu lassen um somit die Voraussetzungen zu schaffen um die Reise antreten zu können. Sollte der Kunde aus eigenem Fehlverhalten die Reise nicht antreten, oder nicht in das Zielland einreisen können, so übernimmt der Reiseveranstalter dafür keinerlei Haftung. Gegebenenfalls sind die Bestimmungen von Artikel 8 (Reiserücktritt) der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar.

Artikel 14: Höhere Gewalt (Pauschalreisen)

14.1. Sollte vor Reiseantritt, die Erfüllung eines wesentlichen Bestandteils des Vertrags, aufgrund von äußeren Umständen, auf die der Veranstalter keinerlei Einfluss hat, nicht möglich sein, ist dieser dazu verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen, der in diesem Falle die Möglichkeit hat den Vertrag innerhalb von 7 Tagen zu kündigen, es sei denn er würde die vom Veranstalter vorgeschlagenen Änderungen akzeptieren.

14.2. Sollte der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, hat er Anrecht auf Erstattung, ohne Abzüge und Gebühren, innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsauflösung, der Gesamtheit der bereits von ihm getätigten Zahlungen. Er kann jedoch ebenfalls ein Ersatzangebot, höherer oder minderer Qualität des Veranstalters annehmen. Bei höherer Qualität ist er nicht zur Zahlung eines Aufpreises verpflichtet, bei minderer Qualität erstattet der Veranstalter ihm den Differenzpreis.

Artikel 15: Informationspflicht

Bei Pauschalreisen hat der Reiseveranstalter die Pflicht gemäß Artikel 225-3 des Verbraucherschutzgesetzes, dem Reisenden, vor Vertragsschluss, zusätzliche wesentliche Informationen zu den Preisen, Ausflugszielen, Transportmitteln, etc. zur Verfügung zu stellen.

Artikel 16: Fehlverhalten eines Reisenden

Sollte ein Reisender durch ungebührliches Benehmen oder das Ignorieren von wichtigen Hinweisen den Ablauf der Reise oder andere Reisende stören oder gefährden und dieses Verhalten trotz Abmahnung nicht beenden, so ist der Veranstalter dazu berechtigt von seinem Reisevertrag fristlos zurückzutreten, ohne dass dem Reisenden eine (Teil)Erstattung des Reisepreises zustünde. Der Veranstalter behält sich das Recht auf Schadenersatz vor.

Artikel 17: Mindestteilnehmerzahl

Unsere Reisen werden nur angetreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen erreicht ist. Andernfalls informiert der Veranstalter die Kunden über die Annullierung, mindestens:

• 20 Tage vor dem geplanten Reiseantritt, wenn die Reisedauer 6 Tage überschreitet;

• 7 Tage vor dem geplanten Reiseantritt, wenn die Reisedauer zwischen 2 und 6 Tagen liegt;

• 48 Stunden vor dem geplanten Reiseantritt, wenn die Reisedauer 2 Tage nicht überschreitet.

Die Erstattung der geleisteten Zahlungen erfolgt spätestens 14 Tage ab dem Datum dieser Mitteilung. Schadenersatzansprüche aus der Annullierung der Reise aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl können gegen den Veranstalter nicht geltend gemacht werden.

Artikel 18: Haftungserklärung und Beschränkungen

18.1. Der Reiseveranstalter ist für die ordnungsgemäße Ausführung von Pauschalreisen verantwortlich, gemäß Artikel 225-11 des Verbraucherschutzgesetzes.

18.2. Die vertragliche Haftung des Reisveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden betreffen, kann nicht das Dreifache des Reisepreises übersteigen. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind zudem Schäden die auf ein grob fahrlässiges Fehlverhalten, Nachlässigkeit oder arglistige Täuschung des Reiseveranstalters zurückzuführen sind.

Insofern internationale Abkommen, die die Europäische Union verpflichten, Bedingungen vorsehen unter denen eine Entschädigung von einem Dienstleister geschuldet ist, der eine Pauschalreise anbietet oder unter denen diese Entschädigung eingeschränkt wird, wenden sich dieselben Beschränkungen auf den Reiseveranstalter an.

18.3. Gelingt es dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass die Nichtausführung oder nur teilweise Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auf ein Fehlverhalten oder eine Unterlassung des Kunden, bzw. auf unvorhersehbare und unabwendbare Handlungen eines Dritten, oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, kann er dafür nicht haftbar gemacht werden.

Artikel 19: Hilfeleistung

19.1. Der Reiseveranstalter ist bei Pauschalreisen dazu verpflichtet dem Reisenden, der sich in einer Notlage befindet, Beistand zu leisten gemäß Artikel 225-14 des Verbraucherschutzgesetzes.

19.2. Insofern die Notlage des Reisenden absichtlich oder aufgrund seiner Nachlässigkeit, selbst verschuldet ist behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, die aufgrund der Hilfestellung entstandenen Kosten dem Reisenden in Rechnung zu stellen ohne dass die in Rechnung gestellten Beträge, die vom Reiseveranstalter tatsächlich getragenen Kosten übersteigen dürfen.

Artikel 20: Verjährung

20.1. Ansprüche aufgrund von Reisemängeln sind dem Reiseveranstalter gegenüber innerhalb von 30 Tagen nach dem Reiseende, schriftlich anzuzeigen, insofern es für den Kunden nicht möglich war, ohne eigenes Verschulden, die Frist verstreichen zu lassen. Ausgenommen hiervon sind Körperschäden.

20.2. Ansprüche des Kunden, ausgenommen Körperschäden verjähren grundsätzlich nach einem Jahr, ab dem Datum des vertraglich vorgesehenen Reiseendes.

Artikel 21: Kontaktdaten

Bei Notfällen oder bei Beschwerden, finden Sie nachstehend unsere vollständigen Kontaktdaten:

Autobus Stephany S.à r.l.

5, Zone Industrielle In den Allern

L-9911 Troisvierges

T. (+352) 99 81 32 1

F. (+352) 97 96 70

info@stephany.lu

Artikel 22: Versicherungs- und Garantiepflicht

22.1. In Anwendung von Artikel L-225-6 des Verbraucherschutzgesetzes ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet über eine Insolvenzgarantie zu verfügen, die durch die "MUTUALITE LUXEMBOURGEOISE DU TOURISME", société coopérative de caution mutuelle, mit Sitz in L-2014 Luxemburg, 7, Rue Alcide Gasperi, eingetragen im Handels- und Firmenregister Luxemburg, unter der Nummer B 63569, abgesichert ist.

22.2. Die berufliche Haftpflicht des Reiseveranstalters ist durch die Versicherungsgesellschaft "AXA Assurances", mit Sitz in L-1479 Luxemburg, 1, Place de l'Etoile, gedeckt.

22.3. Auf ausdrückliche Anfrage hin bieten wir Ihnen eine zusätzliche Reiseversicherung über die Versicherungsgesellschaft AXA Assurances – Team Up Solutions Entreprises (begrenzt auf Reisen innerhalb Europas im geografischen Sinne), an. Diese ist nicht in unseren Reisepreisen inbegriffen (und kann somit entsprechend zugebucht werden) und deckt die nachfolgenden Risiken ab:

• Reiserücktritt : 1.000,- € (pro Person und Reise);

• Reisegepäck : 1.500,- € (pro Person und Reise).

Bezüglich der Reisgepäckversicherung ist in gewissen Fällen eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers vorgesehen, deren Höhe sowie die weiteren Details des Versicherungsschutzes, entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen.

Artikel 23: Datenschutzerklärung

23.1. Damit wir Ihre Reisebuchung aufnehmen und verarbeiten, die Reiseunterlagen erstellen und mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen reisebezogenen Informationen und Unterlagen, zur Verfügung stellen zu können, benötigen wir eine Reihe personenbezogener Daten. Durch Annahme der vorliegenden AGBs stimmen Sie einer Erfassung, Speicherung, Bearbeitung, Verwaltung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, zu den oben erwähnten Zwecken, zu.

23.2. Ihre persönlichen Daten werden weder an Dritte verkauft noch anders kommuniziert, außer in den folgenden Fällen:

1) Organisation der Reise: Im Rahmen der Organisation Ihrer Reise ist eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an externe Dienstleister wie Hotels, Ticketverkäufer, Reiseleiter, etc. unerlässlich.

2) Gesetzliche Vorgaben: Eine Übermittlung von Kundendaten, an Dritte, ist gestattet, wenn wir aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, oder anderen Bestimmungen, dazu verpflichtet sind, bzw. im Rahmen der Bekämpfung von Betrugsfällen oder andern gesetzeswidrigen oder missbräuchlichen Praktiken, oder zur Durchsetzung unseres Rechts, der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder anderer mit uns geschlossener Vereinbarungen.

3) Zahlung und Lieferung: Um eine erfolgreiche Zahlungs- und Lieferabwicklung (der Reiseunterlagen beispielswiese) gewährleisten zu können, werden Ihre Daten an die zuständigen Kreditkartenunternehmen, Banken, Paketdienste, Transportunternehmen, etc. weitergegeben. Diese Dienstleister haben Zugang zu persönlichen Informationen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Sie dürfen diese jedoch nicht zu anderen Zwecken verwenden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die Informationen gemäß dieser Datenschutzerklärung sowie den einschlägigen Datenschutzgesetzen zu behandeln.

4) Andere Externe Dienstleister: Die Erstellung und Aktualisierung unserer Website, die Erfassung buchhalterischer Belege und andere administrative Aufgaben vertrauen wir externen Dienstleister wie EDV-Unternehmen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern an. In diesem Zusammenhang erlangen diese, in der Erfüllung ihrer Aufgaben, möglicherweise Kenntnis von personenbezogenen Kundendaten, verpflichten sich aber ihrerseits zur absoluten vertraulichen Behandlung dieser Informationen.

5) Vorherige Einwilligung: Mit Ihrer vorherigen Einwilligung können wir persönliche Informationen an Dritte weitergegeben. In einem solchen Fall werden wir Ihnen selbstredend die Möglichkeit geben, Ihre Einwilligung zu erteilen.

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass eine Übermittlung von Daten an die unter 1) - 4) aufgeführten Dritte niemals im Rahmen einer wirtschaftlichen Weiterverwertung erfolgt und lediglich der Erfüllung des Auftrages dient.

23.3. Durch Annahme der vorliegenden AGBs erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir Ihre persönlichen Daten für eigene Werbezwecke (Direct Marketing) nutzen und Ihnen, in regelmäßigen Abständen, per E-Mail und auf postalischem Wege, unsere neuesten Angebote und Reisekataloge und Broschüren zukommen lassen.

23.4. Sie haben das Recht, die zu Ihrer Person gespeicherten persönlichen Daten, jederzeit auf Anfrage per Post, E-Mail oder Telefon einzusehen und diese zu korrigieren, zu ergänzen oder zu löschen.

Sie können uns jederzeit auffordern, alle bei uns erfassten Daten zu Ihrer Person zu löschen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Spuren dieser Daten, insbesondere wenn dies per Gesetz gefordert ist, bei uns gespeichert bleiben.

23.5. Für externe Links auf unsere Website, können wir trotz sorgfältiger Kontrolle keine Haftung übernehmen.

23.6. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze (Gesetz vom 1. August 2018 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung, EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016) ist der Reiseveranstalter.

23.7. Weitere Bestimmungen zum Datenschutz und insbesondere zur Verwendung von „Cookies“ entnehmen Sie bitte unserer Website – Rubrik „Datenschutz“.

Artikel 24: Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Konfliktbeilegung

Sämtliche möglichen Streitfälle bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung, der Ausführung, der Kündigung oder der Auflösung der vorliegenden AGB unterliegen luxemburgischen Recht und der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der luxemburgischen Gerichte. Sollten sich Ansprüche aus den vorliegenden AGBs ergeben für die die einschlägigen Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes gelten, kann der Kunde diese sowohl in Luxemburg als auch gegebenenfalls in dem Land, in dem er wohnhaft ist, geltend machen.

Zunächst wird jedoch versucht, Streitfälle zwischen Reisenden und dem Reiseveranstalter mit Hilfe des Mediationsverfahrens des "Centre de Mediation Civile et Commerciale" in Luxemburg beizulegen. Sollte das Mediationsverfahren nicht dazu führen, dass die Streitigkeiten beigelegt werden, sind im weiteren Verlauf die luxemburgischen Gerichte zuständig.

Artikel 25: Schlussbestimmungen

Für alle Punkte die in den vorliegenden AGBs nicht ausdrücklich aufgeführt sind, verweisen wir auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere das luxemburgische Verbraucherschutz- gesetz (Code de la consommation) und seine Durchführungsvorschriften und das luxemburgische Zivilgesetzbuch.


Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Autobus Stephany trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen Autobus STEPHANY über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.


Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder — in einigen Mitgliedstaaten — des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Autobus STEPHANY hat eine Insolvenzabsicherung mit der MUTUALITE LUXEMBOURGEOISE DU TOURISME abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde:

Ministère de l'Économie

19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxembourg
Luxembourg

Tél. : (+352) 247-84137

Fax : (+352) 460448

... kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Autobus STEPHANY verweigert werden.